Da in Deutschland die Chiropraktik bisher nicht als eigenständiger Heilberuf anerkannt ist, anders als in vielen anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen, müssen alle graduierten Chiropraktoren hierzulande nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen sein.
Dies ist besonders in Bezug auf eine eventuelle Erstattung des Behandlungspreises von Krankenkassen wichtig. Da diese Praxis eine reine Privatpraxis ist, werden die Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet und in der Regel sowohl von den Privatkassen, als auch der Beihilfe getragen. Eine vollständige Kostenübernahme kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Es ist daher ratsam sich im Vorfeld einer Behandlung mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu besprechen. Bitte klären Sie dabei, ob und in welcher Höhe die Kosten bei Ihrer Krankenkasse erstattet werden und welche Art von Heilpraktikerzulassung (volle Zulassung oder sektoral/mit Einschränkung) akzeptiert wird.
Vielleicht hilft Ihnen unser Bereich Fragen & Antworten weiter.
Ansonsten rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.